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Es die unglaubliche Kraft der Emotion und

Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Christina Grill - WIX

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Einzelunternehmen Mitglieder der WKO OÖ:

Christina Grill

Liebenswerte Vielfalt

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Gewerbeberechtigung:

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  • freischaffende Künstlerin

  • Humanenergetiker

  • Friseur beschränkt auf Visagist

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Firmensitz laut Firmenbuch oder Standort der Gewerbeberechtigung:

Am Schwanbach 11, 4690 Oberndorf bei Schwanenstadt

Am Platz 7, 4901 Ottnang am Hausruck

Österreich

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Telefon: +43 6508461000
E-Mail:  christina-beautyandsoul.at

Internet: www.christina-beautyandsoul.at

www.beautybus.at

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zuständiges Gericht:

Bezirksgericht Vöcklabruck

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Bankverbindung:

Christina Grill

Bank:  Raiffeisenbank Region Schwanenstadt
IBAN: AT663463000004022885

 

Bilderrechte:  

Christina Grill

Wix

Canva

Webdesign: Christina Grill

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Alle Preise in EUR mit 0 % Steuersatz aufgrund Kleinunternehmerregelung

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Datenschutzerklärung 

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Agb´s

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1.Die Rest-Gage der Dienstleistung ist am Veranstaltungsende gegenüber dem Veranstalter in Bar, eine Anzahlung ist vor ab für die Terminreservierung zu leisten.

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2.Die GEMA/AKM-Gebühren bei Musik trägt der Veranstalter.

3.Sollte die oben angeführte Veranstaltung am selben Tag nicht stattfinden, so erhält der Dienstleister oder die Band 50 % der Gage. Bei Absage und Durchführung der Hochzeit mit anderen Künstlern oder in Eigenregie, so erhält der Dienstleister oder die Band die volle Gage.

Terminreservierung - Anzahlung: ca. 30% , Die Anzahlung verfällt bei Absage. Ausgenommen sind Verschiebungen wegen höhere Gewalt zb. Corona.

4.Vor, während und nach den Veranstaltungen unterliegt die Musikeranlage der Aufsichtspflicht des Veranstalters, wenn kein Mitglied der Band anwesend ist. Jeder Schaden an den Instrumenten, der Anlage,  durch die Gäste der Veranstaltung und an den Mitgliedern der Gruppe, der als Folge ungenügender Bewachung des Auftrittsortes auftritt, wird vom Veranstalter gegen Schätzwert oder über die Versicherung ersetzt.

5.Beim Eintreten "höherer Gewalt" (Krankheit, Unfall) , einschließlich unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, Nichtgefallen der Darbietung, Streik, Ausfall, bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, welche die Gestellung der Musiker unmöglich machen, ist die Band, bzw. deren Vertreter, nicht zu belangen.

6.Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamte vertragliche Vereinbarung, insbesondere über die vereinbarte Gage.

  7.Der Veranstalter und die Band erkennen die oben aufgeführten Vertragsbedingungen an und erhalten je ein Exemplar dieses Vertrages.

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